Faire Konditionen bei der Paketzustellung mit Hermes

Faire Konditionen für alle: Die Zustellung

Auf der »Letzten Meile«

Bei der Zustellung auf der so genannten »Letzten Meile«, der Paket-Lieferung an die Haustür oder in einen PaketShop, setzt Hermes – wie im Markt üblich – auf die Kooperation mit selbständigen Unternehmen. Das gemeinsame Ziel ist eine partnerschaftliche und langfristig angelegte Zusammenarbeit.

Um in diesem Verhältnis eine faire Vergütung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z.B. bei Arbeits- und Pausenzeiten sicherzustellen, hat Hermes in Zusammenarbeit mit der entsprechend spezialisierten, unabhängigen SGS-TÜV Saar GmbH 2012 ein bislang in der Branche einzigartiges Zertifizierungssystem eingeführt. Alle mit Hermes kooperierenden Vertragspartner werden dabei auf Herz und Nieren geprüft: Zusteller werden interviewt, Unterlagen gesichtet, Betriebsstätten analysiert. Ende 2014 konnte die insgesamt dritte Zertifizierungsrunde abgeschlossen werden, die Erfolgsquote bei diesmal 350 geprüften Unternehmen lag bei 100 Prozent, 11 konnten zudem den Hermes Premiumstatus erreichen und gelten damit als Best-Practice Partner. Um eine dauerhafte Fairness und Qualität zu gewährleisten, werden die Audits in regelmäßigen Abständen wiederholt und jedes Jahr wo notwendig überarbeitet und ggf. um gesetzliche Veränderungen ergänzt. Die Unternehmer haben mit ihrem erworbenen Zertifikat dann die Möglichkeit für sich und ihre Qualitäten zu werben. Werden Mängel festgestellt, hat der Unternehmer die Chance, gemeinsam mit Hermes nachzubessern und seine Leistung stetig zu optimieren.

Die Beurteilung der unabhängigen Stiftung Warentest in ihrem CSR-Test der KEP-Lieferketten 2014 zeigt, dass Hermes auf dem richtigen Weg ist. Im Testbericht (Quelle: test 12/2014) finden sich u. a. folgende Aussagen:

»Drei Unternehmen [der KEP-Branche] haben gemauert. Nur zwei Firmen haben uns Zugang gewährt: DHL und Hermes. Die anderen verweigerten ihn. […] Hermes hat uns sogar in die Bereiche seiner Vertragspartner schauen lassen. […] So viel Transparenz ist in unseren CSR-Tests selten.«

»Hermes hingegen greift ein und schreibt seinen Vertragspartnern seit 2013 vor, Zustellern … [einen Mindestlohn] zu zahlen. […] Ein externes Kontrollsystem, das wie bei Hermes die Subunternehmer prüft, nutzt DHL nicht.«

Das Hermes Hinweisgebersystem und der Ombudsmann

Compliance, d.h. die Einhaltung von Gesetzen, unternehmensinterner Richtlinien oder freiwilliger Selbstverpflichtungen ist ein wichtiger Aspekt einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Mögliche Compliance-Verstöße können dem Unternehmen und ihren Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern merklichen Schaden, sei es finanzieller Art oder mit Blick auf die Reputation, zufügen. Ein faires Hinweisgebersystem trägt dazu bei, Rechts- und Regelverstöße aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen, bewiesenes Fehlverhalten abzustellen und künftiges Fehlverhalten möglichst zu vermeiden.

Über sein elektronisches Hinweisgebersystem eröffnet Hermes eigenen Mitarbeitern, aber auch externen Personen die Möglichkeit, konkrete Hinweise auf tatsächliche oder vermutete erhebliche Verstöße gegen beispielsweise Gesetze oder den Verhaltenskodex der Hermes vertraulich und auf Wunsch anonym abzugeben.

Unser Hinweisgebersystem ist für Hinweise zu erheblichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex insbesondere im Bereich der Beschäftigungsbedingungen zuständig.

Es soll nicht vorkommen. Falls es aber doch vorkommt, so steht in Fällen strafbarer Handlungen wie Verdachtsfällen von Korruption, anderen wirtschaftskriminellen Straftaten oder schweren Unregelmäßigkeiten im Unternehmen – oder des entsprechenden Verdachts – den Betroffenen neben internen Ansprechpartnern auch der Ombudsmann von Hermes als neutrale Instanz zur Verfügung.

Wichtig hierbei: Der Ombudsmann ist Ansprechpartner für den begründeten Verdacht von Straffällen, und ausdrücklich nicht für Themen des Zivil- und Arbeitsrechts.

Seine Konsultation ist für Betroffene kostenlos. Außerdem unterliegt der Ombudsmann der juristischen Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht. Seine Funktion ermöglicht es so, strafrechtliche Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Hermes Hinweisgebersystem

Über unser elektronisches Hinweisgebersystem können Sie Hinweise auf erhebliche Verstöße gegen den Hermes Verhaltenskodex insbesondere im Bereich der Beschäftigungsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Arbeitszeit und Einhaltung vertraglicher (Neben-)Pflichten) anonym und vertraulich abgeben.

Zum Hinweisgebersystem

Ombudsmann

Als Ombudsmann der Hermes Gesellschaften ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert berufen. Er steht allen Mitarbeiter/Innen sowie Dritten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung. Auf der Website der Kanzlei Dr. Buchert & Partner finden Sie weitere Informationen zum Ombudsmann und den Möglichkeiten, über ihn Hinweise auf einen Verdacht von Straftaten abzugeben.

Zum Ombudsmann

Hermes Verhaltenskodex

Basis für die faire Behandlung von Beschäftigten und Geschäftspartnern ist der Verhaltenskodex. Im Dokument finden Sie mehr über seinen Geltungsbereich, seine Grundlagen und seine Umsetzung – zu der auch die Möglichkeit gehört, den Ombudsmann einzuschalten.

Zum Verhaltenskodex (1 MB)